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Suchtmittelentsorgung

Gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom Dezember 2003, GZ 21551/10-III/B/9/03 hat die amtliche Suchtmittelentsorgung durch das Apothekerlabor zu erfolgen.

Dazu stellen wir Ihnen ein Formular inklusive Ausführung zur Bearbeitung als Word oder pdf File zur Verfügung. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, sind wir jederzeit per Mail oder telefonisch unter +43-1-404 14-170 für Sie erreichbar.

Die Kosten für die Suchtmittelentsorgung werden laut Kammerinformation 7/18 für öffentliche Apotheken refundiert. Die dazu geltenden Richtlinien sind ebenfalls in dieser Kammerinformation ausgeführt. Informationen bezüglich der Refundierung der Kosten finden Sie in der Kammerinformation 12/19.