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Suchtmittelentsorgung

Gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom Dezember 2003, GZ 21551/10-III/B/9/03 hat die amtliche Suchtmittelentsorgung durch das Apothekerlabor zu erfolgen.

Das Apothekerlabor hat kürzlich ein neues Formular für die Entsorgung von Suchtmitteln (►zum Formular) erstellt, welches ab 01.01.2024 gültig ist und welches Sie bitte für die ordnungsgemäße Entsorgung verwenden. Außerdem stehen Ihnen FAQs (► zu den FAQs) für häufig gestellte Fragen inkl. Beispiele zum ordnungsgemäßen Ausfüllen des Formulars zur Verfügung. Den FAQs können Sie auch die ab 01.01.2024 gültigen Tarife für die Suchtmittelentsorgung entnehmen.

Die Kosten für die Suchtmittelentsorgung der öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken trägt weiterhin die Österreichische Apothekerkammer (siehe Kammerinformation 7/18 und Kammerinformation 12/19). Entsorgungen für Heime/Arztpraxen etc. sind davon ausgenommen und werden entsprechend verrechnet.