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Datenschutzerklärung

Information der Österreichischen Apothekerkammer gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Für den Fall der Erhebung von personenbezogenen Daten teilt die Österreichische Apothekerkammer gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) folgende Information mit:

Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Österreichische Apothekerkammer, Spitalgasse 31, 1090 Wien, Telefon: +43 1 404 14 - 100, E-Mail: datenschutz@apothekerkammer.at.
Der Datenschutzbeauftragte ist Mag. Paul Lambauer, E-Mail: datenschutz@apothekerkammer.at oder Telefon: +43 1 404 14 - 141.

Zwecke der Verarbeitung

Die Österreichische Apothekerkammer verarbeitet gemäß § 6 Apothekerkammergesetz personenbezogene Daten um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dabei werden Daten insbesondere für folgende Zwecke verarbeitet:

  1. Wahrnehmung der gemeinsamen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der selbständigen und angestellten Apotheker im eigenen Wirkungsbereich gemäß § 2 Apothekerkammergesetz (Interessenvertretung), wie beispielsweise:
    • Beratung und Information der Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer.
    • Betreibung von Öffentlichkeitsarbeit.
    • Verfolgung von Disziplinarvergehen und Führung eines Disziplinarregisters.
    • Wahrnehmung von Belangen der Qualitätssicherung.
    • Verhandlung und Abschluss von Verträgen zur Regelung der Beziehungen der Apotheker zu den Trägern der Sozialversicherung und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, den Trägern der Sozialhilfe und der Grundversorgung sowie der Krankenfürsorge.
    • Errichtung, Betrieb und Förderung gemeinsamer wirtschaftlicher Einrichtungen, Wohlfahrts- und Unterstützungseinrichtungen für Mitglieder und Hinterbliebene sowie weiterer Versorgungseinrichtungen im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit der Pharmazeutischen Gehaltskasse.
    • Pflegen von Beziehungen zu internationalen und ausländischen Berufsvertretungen.
    • Organisation von Seminaren, Fortbildungen, Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen.
    • Mitwirkung an der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere der Gewährleistung von Arzneimittelsicherheit und der Prävention von Arzneimittelmissbrauch, sowie der Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse bzw. Mitwirkung an amtlichen Gesundheitsstatistiken.
    • Führung von Verzeichnissen aller Apotheken, Mitglieder der Apothekerkammer sowie grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer.
    • Führung von Verfahren auf Grund des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und von Unterlassungsklagen gemäß § 85a Arzneimittelgesetz.
  2. Durchführung von Verwaltungsverfahren im übertragenen Wirkungsbereich gemäß § 2a Apothekerkammergesetz. Dies umfasst insbesondere die Bearbeitung von Anträgen und sonstigen Eingaben an die Österreichische Apothekerkammer.
  3. Interne Verwaltung der Österreichischen Apothekerkammer.
  4. Beantwortung von Presseanfragen und sonstigen Anfragen von Personen, die keine Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer sind.
  5. Durchführung von Bewerbungsverfahren.
  6. Verwaltung der Website der Österreichische Apothekerkammer sowie diverser Social-Media Auftritte.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitungen basieren im Regelfall auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  1. Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 9 Abs. 2 lit. b, g - j DSGVO iVm. Apothekerkammergesetz, Apothekengesetz, AVG, Zustellgesetz sowie weiteren nationalen und europäischen Rechtsnormen),
  2. Erfüllung von Verträgen und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
  3. Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO)
  4. Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)
  5. Einwilligung der betroffenen Person zur Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO)

Empfänger von Daten

Nachfolgende Stellen können Empfänger von Daten sein, wobei eine Datenübermittlung jeweils nur erfolgt, wenn dies zur Erreichung des Zwecks der Datenverarbeitung erforderlich ist:

  • Auftragsverarbeiter der Österreichischen Apothekerkammer, Banken, Rechtsvertreter, Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftsprüfer, Gerichte, Zuständige Verwaltungsbehörden, Inkassounternehmen, Fremdfinanzierer, Vertrags- und Geschäftspartner, Versicherungen, Statistik Österreich, Inspektorate, betriebliche und außerbetriebliche Interessenvertretungen, Vorsorgekassen, Abfertigungskassen, Sozialversicherungen, Pensionskassen, Transportunternehmen, Versanddienstleister, Lieferanten, Versicherungsmathematiker, Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich.
  • Die Empfänger von Daten im Rahmen von Verwaltungsverfahren sind insbesondere andere Verfahrensparteien, andere Behörden sowie Parteienvertreter.

Die Daten werden normalerweise nicht an Empfänger in Drittländern oder internationale Organisationen übermittelt. Eine Übermittlung in ein Drittland ist möglich, wenn eine Partei eines Verfahrens ihren Sitz in einem Drittland hat oder dies zur Erfüllung länderübergreifender Verträge erforderlich ist.

Speicherdauer der Daten

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich solange gespeichert, solange dies zur Zweckerreichung notwendig ist und eine Rechtsgrundlage dafür besteht.

Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen haben ein Recht aus Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) ihrer personenbezogenen Daten. Sollte die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung erfolgen, so besteht ein das Recht die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Einlangen des Widerrufs bleibt davon unberührt. Es besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde.

Sonstige Informationen

Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten durch eine Partei kann bei Verwaltungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben sein. Eine Weigerung der Partei, angeforderte Informationen bekanntzugeben, kann dazu führen, dass der Antrag zurückgewiesen wird. Es findet keine automatisierten Entscheidungsfindung statt.

Zusätzliche Informationen gemäß Art. 14 DSGVO, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Eine Information gemäß Art. 14 DSGVO kann entfallen, sofern die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen die Österreichische Apothekerkammer unterliegt und die geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsehen, ausdrücklich geregelt ist (Art. 14 Abs. 5 lit. c DSGVO), sowie wenn die personenbezogenen Daten gemäß dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen (Art. 14 Abs. 5 lit. d DSGVO) Dies betrifft die Verarbeitung von Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der Österreichischen Apothekerkammer im Sinne des Apothekerkammergesetzes 2001. Neben den allgemeinen Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, unterliegen alle Funktionäre und das Personal der Apothekerkammer gemäß § 21 Apothekerkammergesetz 2001 einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.