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Corona: Apotheken garantieren Sicherheit bei Arzneimitteln

Apothekerkammer appelliert: Medikamente nur über die öffentliche Apotheke beziehen!

Angesichts der Verunsicherung vieler Menschen durch die Ausbreitung des Coronavirus erlangt die Aufforderung, Medikamente nur über eine vollkommen sichere Quelle zu beziehen, einen besonders hohen Stellenwert. „Diese sichere Quelle ist die öffentliche Apotheke. Nur sie garantiert hundertprozentige Sicherheit bei Arzneimitteln, seien  diese rezeptpflichtig oder nicht“, betont Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

Apropos rezeptpflichtig: „Wer rezeptpflichtige Arzneimittel übers Internet bestellt, kann einem Betrüger aufsitzen, denn 95 Prozent dieser Produkte sind gefälscht. Außerdem geht diese Person ein immens hohes Gesundheitsrisiko ein. Im besten Fall hat das Medikament gar keine Wirkung, im schlimmsten Fall ist es lebensgefährlich. Außerdem machen sich Absender und Empfänger strafbar, denn der Bezug derartiger Produkte über das Internet ist verboten“, warnt die Apothekerkammer-Funktionärin, selbst angestellte Apothekerin in Wien.

„Sicherer als sicher“
Die Einführung eines speziellen Sicherheitsstreifens auf jeder Medikamentenpackung im Vorjahr hat den Erwerb von Arzneiwaren in der Apotheke sogar noch sicherer gemacht. „Man kann mit Recht sagen: Der Bezug von Medikamenten über die öffentliche Apotheke ist heute ‚sicherer als sicher’. Das sollte man bedenken, wenn dubiose Anbieter im Internet mit billigen Arzneimitteln locken“, so Ergott-Badawi.

Medikament ist nur ein Telefonat entfernt
Eine Vereinfachung für die Patientinnen und Patienten bei Bezug und Einlösung von Arzneimittelrezepten erlaubt es den Apotheken, Patientinnen und Patienten in der Coronakrise rasch und unbürokratisch mit Arzneimitteln zu versorgen, wie Ergott-Badawi näher ausführt: „Ab sofort genügt ein Anruf der Patientin oder des Patienten beim Arzt. Dieser stellt ein Rezept aus und  übermittelt es per E-Mail oder Fax oder im Rahmen der e-Medikation an die vom Patienten gewählte Apotheke. Der Patient oder die Patientin kann die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder eine andere Vertrauensperson damit beauftragen – beides natürlich unter der Voraussetzung, dass keine Corona-Symptome vorliegen.“

OTS-Aussendung der Österreichischen Apothekerkammer vom 19. März 2020

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