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Informationen zur Rezeptgebühr

Für verschreibungspflichtige Medikamente, die ärztlich auf Kassenrezept verordnet wurden, beträgt die Rezeptgebühr ab 1. Jänner 2024 € 7,10 pro Packung (2023: € 6,85). Diese Gebühr wird entsprechend der Teuerung jeweils zu Jahresbeginn angepasst. Apotheken heben die Rezeptgebühren für die Krankenkassen ein und rechnen diese Gebühr mit den Kassen ab.

Beträgt der Privatpreis (inkl. MWSt.) eines Medikaments, welches auf Kassenrezept verordnet wurde, weniger als € 7,10 (2023: € 6,85), so wird in der Apotheke nicht die Rezeptgebühr eingehoben - die Patientinnen und Patienten erhalten diese Arzneimittel zum Privatpreis. In jedem Fall jedoch dürfen rezeptpflichtige Medikamente von den Apotheken nur gegen ein ärztliches Rezept ausgegeben werden, auch wenn sie weniger als die aktuell geltende Rezeptgebühr kosten.