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Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Erlass vom 6. Mai 2014, BMG-92300/0012-II/A/4/2014, Bezug nehmend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Februar 2014 in der Rechtssache C-367/12, betreffend dessen Auswirkungen auf die starre Grenze der von den Nachbarapotheken "weiterhin zu versorgenden 5.500 Personen" des § 10 Abs. 2 Z 3 Apothekengesetz Stellung genommen.