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Beschluss

 

Der Kammervorstand der Österreichischen Apothekerkammer 

hat am 3. Juni 2026 beschlossen: 

Anordnung 

 

Der Kammervorstand der Österreichischen Apothekerkammer ordnet gemäß § 29 Abs. 3 Apothekerkammergesetz 2001 und § 5 Apothekerkammer-Wahlordnung 2001 die Vornahme der Wahl des Kammervorstandes der Österreichischen Apothekerkammer sowie der Delegiertenversammlung der Österreichischen Apothekerkammer (gemäß § 46 Abs. 2 Gehaltskassengesetz 2002 gleichzeitig Wahl der Delegierten der Pharmazeutischen Gehaltskasse) für die Funktionsperiode 1. April 2027 bis 31. März 2032 an.