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Wie entsorgt man alte Medikamente richtig?

Medikamente retten Leben, lindern Schmerzen, stoppen Infektionen und helfen uns gesund zu werden bzw. zu bleiben. Aber alte Medikamente können auch eine Bedrohung für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen. Darum ist es sehr wichtig, abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel richtig zu entsorgen.

Fragen & Antworten zur Haltbarkeit und Entsorgung von Medikamenten

Die Haltbarkeit von Medikamenten hängt von der Art des Medikaments, der Verpackung und den Lagerbedingungen ab. So sind beispielsweise Tabletten meist über mehrere Jahre haltbar, hingegen andere Arzneimittel (wie z.B. Antibiotika in flüssiger Form oder Augentropfen) oft nur wenige Tage bis Wochen. Grundsätzlich wird die Haltbarkeit durch das aufgedruckte Verfallsdatum auf der Umverpackung bzw. auf dem Behältnis angegeben. Es bezieht sich auf ein ungeöffnetes und richtig gelagertes Medikament. 

Nach dem Öffnen oder bei unsachgemäßer Lagerung kann die Haltbarkeit deutlich kürzer sein – vor allem bei flüssigen Medikamenten wie Augentropfen, Säften und Salben. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben auf dem Beipackzettel bzw. die Empfehlungen Ihres Apothekers, Ihrer Apothekerin.

Die richtige Lagerung von Medikamenten zu Hause ist wichtig, um deren Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Hier sind einige grundlegende Tipps:

  • Trocken und bei konstanter Temperatur: Bewahren Sie Medikamente in einem trockenen Raum mit konstanter Temperatur (≈ Raumtemperatur, d.h. 15-25 Grad) auf und schützen Sie sie vor Hitze und Minusgraden sowie größeren Temperaturschwankungen. Räume mit erhöhter Luftfeuchtigkeit wie Badezimmer oder Küche sind für die Lagerung ungeeignet. 

  • Vor Licht schützen: Viele Medikamente sind lichtempfindlich. Lagern Sie die Arzneimittel daher in der Originalverpackung oder in lichtundurchlässigen Behältern.

  • Nicht in Reichweite von Kindern oder Haustieren: Arzneimittel sollten immer kindersicher verstaut werden – idealerweise in einem verschließbaren Schrank. Auch Haustiere sollten keinerlei Möglichkeit haben, an die Medikamente zu gelangen.

  • Kühlpflichtige Medikamente: Manche Medikamente, wie Insulin, Impfstoffe oder bestimmte Augentropfen, müssen im Kühlschrank bei 2–8 °C aufbewahrt werden. Achten Sie auf die Lagerungshinweise auf der Packung oder im Beipackzettel. Ins Gefrierfach dürfen kühlpflichtige Medikamente nicht gegeben werden, außer dies ist explizit auf der Verpackung vermerkt.

  • Originalverpackung und Beipackzettel behalten: Die Originalverpackung und der Beipackzettel enthalten wichtige Informationen, wie das Verfallsdatum und die Dosierungsanweisungen. Außerdem schützt die Originalverpackung den Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit.

Medikamente sollten nach dem Ablaufdatum nicht mehr eingenommen werden, auch wenn sie optisch, geruchlich und geschmack­lich noch ganz normal erscheinen. Und zwar aus den folgenden Gründen:

1. Möglicher Verlust der Wirksamkeit:

  • Die Wirkstoffe können sich mit der Zeit abbauen und dadurch weniger effektiv sein. Besonders bei lebenswichtigen Medikamenten (z. B. Antibiotika, Herzmedikamente) kann das gefährlich werden.

2. Gefährliche Zersetzungsprodukte:

  • Einige Medikamente, wie bestimmte Antibiotika (z.B. Tetracycline), können nach Ablauf des Verfallsdatums gesundheitsschädliche Zersetzungsprodukte bilden, die gesundheitsschädlich sein können.

3. Erhöhtes Risiko von Nebenwirkungen:

  • Bei abgelaufenen Medikamenten kann es zu chemischen Veränderungen kommen, welche die Nebenwirkungen verstärken oder neue unerwünschte Wirkungen hervorrufen.

Bei der Erneuerung der Haushaltsapotheke sind die Apotheker:innen vor Ort gerne behilflich.

In Ausnahmefällen kann es auch vorkommen, dass ein Medikament bereits vor Erreichen des Verfallsdatums Mängel aufweist – vor allem dann, wenn es falsch gelagert wurde. 

Folgende Anzeichen gelten als Warnsignale: 

  • Optische Veränderungen: Verfärbungen, Bröckeln, Risse oder Trübungen.

  • Geruch: Ein unangenehmer oder veränderter Geruch kann auf chemische Zersetzung hindeuten.

  • Verpackungsschäden: Defekte Blister, aufgeblähte Behälter oder Feuchtigkeit im Inneren sind Warnzeichen.

  • Konsistenz: Flüssigkeiten, die sich trennen, oder Salben, die verklumpen, sollten nicht mehr verwendet werden.

Falls Sie ein abgelaufenes Medikament eingenommen haben, bleiben Sie ruhig. Meistens verlieren Medikamente nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums vor allem ihre Wirksamkeit, anstatt gefährlich zu werden. In einigen Fällen können jedoch Zersetzungsprodukte entstehen, die schädlich sein könnten. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Wirkung prüfen: Beobachten Sie, ob Sie ungewöhnliche Symptome bemerken.

  • Beipackzettel lesen: Im Zweifel finden Sie hier Hinweise zu möglichen Risiken.

  • Apotheker:in oder Arzt/Ärztin kontaktieren: Wenn Sie unsicher sind oder Nebenwirkungen auftreten, wenden Sie sich sofort an eine medizinische Fachkraft.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente dürfen nicht über die Toilette, den Abfluss oder den Haus-/Restmüll entsorgt werden. Stattdessen gibt es in Österreich folgende kostenfreie Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Problemstoffsammelstelle: Alte Medikamente können direkt bei Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Wichtig: Bitte die abgelaufenen Medikamente nicht mit anderen Problemstoffen (z.B. Chemikalien, Reinigungsmittel, Batterien oder Fieberthermometer) mischen, sondern separat abgeben.

  • Altstoffsammelzentrum/Recycling- und Bauhof/Mistplatz: Die meisten Gemeinden in Österreich betreiben Altstoffsammelstellen/-zentren, Recycling-/Bauhöfe oder Mistplätze, die auch Problemstoffe (u.a. alte Medikamente) in haushaltsüblichen Mengen annehmen und der richtigen Entsorgung zuführen. 

  • Apotheke: Viele Apotheken nehmen abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente als kostenlosen Service zurück und entsorgen diese fachgerecht. Fragen Sie einfach bei Ihrer Apotheke vor Ort nach.

Medikamente sollten vor der Entsorgung ausgepackt werden, weil dies die fachgerechte Entsorgung erleichtert und das Volumen der Medikamentenabfälle reduziert. Umverpackung und Beipackzettel sowie leere Behältnisse aus Glas oder Kunststoff stellen Wertstoffe dar, die recycelt werden können und sollten darum über die entsprechenden Wertstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Tabletten sollten jedoch in ihrer Verpackung (Blister) belassen werden, ebenso flüssige Arzneimittel (z.B. Tropfen) oder Salben. Abgelaufene Arzneimittel bzw. deren Wirkstoffe werden aus Sicherheitsgründen in speziellen Anlagen verbrannt („thermische Verwertung“). 

Medikamente sollten keinesfalls über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden, da sie die Umwelt und das Trinkwasser belasten:

  • Gewässerbelastung: Kläranlagen können Medikamentenrückstände (z.B. Hormone oder Antibiotika) nicht vollständig filtern, sodass diese in Flüsse und Seen gelangen.

  • Gefahr für Tiere und Ökosysteme: Ins Wasser gelangte Wirkstoffe schädigen Wasserlebewesen und beeinträchtigen deren Fortpflanzung.

  • Bildung von Antibiotika-Resistenzen: Ins Wasser gelangte Antibiotika können zur Entstehung resistenter Bakterienstämme beitragen, die schwer behandelbar sind und eine globale Gesundheitsgefahr darstellen.

  • Trinkwassergefährdung: Arzneimittel-Rückstände können ins Grundwasser gelangen und langfristig auch das Trinkwasser belasten.

Medikamente, die im Haus-/Restmüll landen, können von Unbefugten oder Kindern gefunden und missbraucht werden. Dies stellt eine direkte Gefährdung für die Gesundheit dar. Außerdem werden alte Medikamente in normalen Müllverbrennungsanlagen nicht unter Bedingungen verbrannt, die eine vollständige Zerstörung der Wirkstoffe gewährleisten. Das bedeutet, dass Giftstoffe oder aktive Substanzen im Müll verbleiben und weiterhin potenziell gesundheits- und umweltschädlich sein können.

  • Spritzen und Nadeln sollten nur in stichfesten, fest verschlossenen Behältern (beispielsweise Gurkengläser oder leere Waschmittelflaschen) abgeben werden, da sie ein Verletzungsrisiko (z. B. durch Nadelstiche) für das entsorgende Personal darstellen können.

  • Bei transdermalen Pflastern ist eine korrekte Entsorgung besonders wichtig, da sich auch nach dem Gebrauch noch große Mengen des Wirkstoffs im Pflaster befinden können. Wenn bestimmte Personen, vor allem Kinder mit nicht gewissenhaft entsorgten Pflastern in Berührung kommen, kann das gravierende Folgen bis hin zum Tod haben. Daher sollten die benutzten Pflaster immer mit der Klebefläche nach innen gefaltet und sorgfältig und für Kinder unzugänglich entsorgt werden.

  • Altmedikamente dürfen nicht aus Bequemlichkeit vor der Problemstoffsammelstelle, dem Mistplatz oder der Apotheke abgelegt werden, weil dadurch Kinder oder Tiere gefährdet werden können. Diese unkontrollierte Ablagerung ist illegal und strafbar!

Manche Produkte sind zwar in der Apotheke erhältlich, stellen jedoch keine Arzneimittel dar. Dazu zählen beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Vitaminpräparate), Aufbaunahrung, Kochsalzlösung, Linsenreiniger, Zahnpasta, Medizinprodukte wie Pflaster oder Verbandmaterial sowie Windeln und Binden. Diese Artikel können über den Haus-/Restmüll entsorgt werden bzw. die Verpackungen über Altstoffsammelzentren entsorgt werden. (Rest-)Inhalte von Kosmetika und Desinfektionsmittel gehören in die Problemstoffsammelstelle am Mistplatz/Recyclinghof.