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Apothekensuche

Aufgaben, Strukturen und Organe

Die Österreichische Apothekerkammer ist verantwortlich für die Mitgliederverwaltung und regelt die Übertragung bestehender Apotheken in Österreich. Unseren Mitgliedern stehen wir als Ansprechpartner in pharmazeutischen und juristischen Fragen zur Verfügung. Zu unseren Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zählen unter anderem

  • Information und Beratung der Mitglieder, Öffentlichkeitsarbeit für die Mitglieder
  • fachliche Fort- und Weiterbildung der Mitglieder auf aktuellem Stand der Wissenschaft
  • Regelung der Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder, Abschluss von (Beitritt zu) Kollektivverträgen
  • Wirtschaftsverhandlungen und Abschluss von Verträgen mit der Sozialversicherung
  • Streitschlichtung zwischen Mitgliedern und Disziplinarverfahren bei Verletzungen der Berufspflichten und Beeinträchtigungen des Berufsansehens, Führen eines Disziplinarregisters
  • Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
  • Begutachtung von sowie Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, Berichterstattung an Behörden
  • standespolitisches Engagement auf europäischer und internationaler Ebene
  • Mitwirkung an wissenschaftlichen Erhebungen betreffend Pharmazie und Arzneimittelversorgung
  • Führen eines Apotheken- und Mitgliederverzeichnisses, Mitgliedschaftsbestätigungen, Informationen und Dokumentationen über Arzneimittel und Apothekenprodukte
  • pharmazeutische Fachgutachten und Qualitätskontrollen im eigenen Labor
  • gemeinsame wirtschaftliche Einrichtungen, Wohlfahrts- und Unterstützungseinrichtungen für die Mitglieder und ihre Hinterbliebenen.

Als Behörde mit staatlichem Auftrag ist die Österreichische Apothekerkammer dem Gesundheitsministerium unterstellt und verrichtet zahlreiche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich:

  • fachliche Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker, Aspirantenausbildung und -prüfung, Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
  • Ausstellen von Apothekerausweisen, Bestätigungen und Bescheinigungen sowie Verleihung des Staatlichen Apothekerdiploms
  • Konzessionsübertragung bestehender Apotheken, Genehmigung der Übertragung bestehender Filialapotheken und von Standortverlegungen bzw. Pacht- und Gesellschaftsverträgen
  • personelle Genehmigungen im Apothekenbetrieb (verantwortliche Leiter, stellvertretende Leiter), Erteilung von Berufsberechtigungen

Des Weiteren sind wir Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der Krankenhauspharmazie.

Dabei handeln wir stets absolut objektiv, unparteilich und transparent und sorgen für eine effiziente und schnelle Abwicklung der uns übertragenen Tätigkeiten.

Die Österreichische Apothekerkammer ist eine demokratisch organisierte Institution. Die Mitglieder der Abteilungen der selbstständigen bzw. der angestellten Apothekerinnen und Apotheker wählen alle fünf Jahre ihre Funktionäre gleichberechtigt aus ihren eigenen Reihen:

  • Abteilung der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker: physische und juristische Personen, die eine öffentliche Apotheke oder Anstaltsapotheke aufgrund einer aufrechten Betriebsberechtigung führen sowie Miteigentümer:innen öffentlicher Apotheken, die in ihrer Apotheke als pharmazeutische Fachkräfte angestellt sind, und Pächter:innen von Apotheken
  • Abteilung der angestellten Apothekerinnen und Apotheker: pharmazeutische Fachkräfte, die in einer Apotheke oder Krankenhausapotheke angestellt sind, Aspirantinnen und Aspiranten in fachlicher Ausbildung zur Apothekerin/zum Apotheker, bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse als stellenlos gemeldete Apothekerinnen und Apotheker

Im Apothekerhaus in der Spitalgasse 31, 1090 Wien, sind sämtliche Standesorganisationen der österreichischen Apothekerinnen und Apotheker zentral unter einem Dach untergebracht.

Die Standesvertretungen stehen gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Sie informieren über die Aussichten, nach dem Studium einen Arbeitsplatz zu bekommen, über die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung beim Studium, über die konkrete Situation des Apothekerberufes in den verschiedenen Bundesländern u.v.m.

Die Österreichische Apothekerkammer ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft die gesetzliche Berufsvertretung sämtlicher selbstständigen und angestellten Apothekerinnen und Apotheker.

Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich ist das zentrale Gehalts-, Wirtschafts- und Sozialinstitut der Apothekerschaft und bildet als zweite öffentlich-rechtliche Körperschaft die Basis der Sozialpartnerschaft zwischen angestellten und selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern. 

Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehen die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden freien Verbände zur Seite:

Eine berufsverbundene Bank (Österreichische Ärzte- und Apothekerbank) sowie ein eigener Verlag (Österreichische Apothekerverlagsgesellschaft) sind weitere Serviceeinrichtungen speziell für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.

Vertretung der Österreichischen Krankenhausapotheker ist die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker als Zweigverband des VAAÖ.