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Allgemeines zur akkreditierten bzw. approbierten Fortbildung

Das vom Vorstand der Österreichischen Apothekerkammer im Jahr 2008 ins Leben gerufene Akkreditierungsverfahren dient dazu, Fortbildungsveranstaltungen für Apothekerinnen und Apotheker transparent zu machen und Gewähr dafür zu bieten, dass die akkreditierten Veranstaltungen zu aktuellen und praxisnahen Themen professionellen Standards genügen, also in ihren Zielsetzungen legitimiert, auf dem Stand der wissenschaftlichen Entwicklung konzipiert und in der Praxis erprobt sind.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen akkreditierten Fortbildungen ergibt sich daraus der Vorteil, einen Nachweis über den Besuch qualitativ hochwertiger Fortbildungsmaßnahmen zu erwerben. Den Anbieterinnen und Anbietern soll ermöglicht werden, mit dem Gütesiegel der Akkreditierung für ihre Veranstaltungen zu werben.

Mitglieder der Akkreditierungskommission

Akkreditierung: Weitere Informationen

Folgende Fortbildungen (Registriernummer F) bzw. Weiterbildungen (W) wurden von der der Österreichischen Apothekerkammer akkreditiert / approbiert:

Akkreditierung: Fachliche Fortbildung aus dem Bereich der Pharmazie. Diese Fortbildungen werden in Punkten bewertet (APF Apotheker Punkte Fortbildung). Ein APF pro 45 Minuten zeitlichem Aufwand, maximal 8 Punkte pro Tag.

Veranstaltungen können akkreditiert werden, wenn 

  • die Lehrinhalte der Fortbildungsveranstaltung dem aktuellen Stand der pharmazeutischen Wissenschaften entsprechen,
  • die Form der Durchführung bezüglich der Didaktik und Organisation einem anerkannten Standard entspricht, 
  • die Kontrolle des Fortbildungserfolgs im Rahmen einer Selbstkontrolle oder einer externen Kontrolle möglich und
  • die Fortbildungsveranstaltung unabhängig von kommerziellem oder werbendem Interesse Dritter ist. 

Approbation: Fortbildungen und Weiterbildungen, die die pharmazeutisch-wissenschaftlichen Tätigkeiten ergänzen, bspw. Nährstoffberatung, Mikronährstoffe, Komplementärmedizin, EDV-Schulungen, Fremdsprachen, Kommunikationsseminare etc. Diese werden in Seminarstunden angegeben und errechnen sich aus dem zeitlichen Aufwand. Eine Seminarstunde pro 45 Minuten.

Veranstalterinnen und Veranstalter müssen den Antrag zur Akkreditierung und Approbation einer Fortbildung spätestens 8 Wochen vor der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme stellen. (Anträge per Mail an fortbildung@apothekerkammer.at)

Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeitet. Die eingereichten Vortragsunterlagen unterliegen der Verschwiegenheit und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Bitte beachten Sie die angepassten Antragsgebühren seit 01.02.2024.