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Apotheker:in werden: das Aspirantenjahr

Wer in Österreich Apotheker:in werden möchte, muss nach dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums der Pharmazie das sogenannte Aspirantenjahr - eine einjährige praktische Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke - absolvieren. Während dieser Zeit erwirbt die angehende Apothekerin, der angehenden Apotheker Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Arbeitsalltag der Apotheke prägen. Parallel zu dieser praktischen Ausbildung in der Apotheke erfolgt mit dem Aspirantenkurs eine Erweiterung der apothekenrelevanten theoretischen Kenntnisse. Dieser wird bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer auf Bundeslandebene absolviert. Auch die Anmeldung zum Aspirantenjahr erfolgt bei der Landesgeschäftsstelle jenes Bundeslandes, in dem die (gewünschte) Ausbildungsapotheke liegt.

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Pharmazeut:innen absolvieren aktuell ihr Aspirantenjahr in einer österreichischen Apotheke.

Videoserie: Die Apotheker:innen von morgen

Die Apothekerkammer hat sechs junge Menschen begleitet, die Apotheker:in werden möchten und sich gerade im Pharmazie-Studium oder Aspirantenjahr befinden. In dieser Videoserie verraten sie, was sie antreibt, was sie persönlich mit dem Apothekerberuf verbinden und welche Herausforderungen und Überraschungen sie im Studium und in der Apotheke erlebt haben.

Die Meldung einer Aspirantin/eines Aspiranten und Bekanntgabe des/der Ausbildungsverantwortlichen ist mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Dienstantritt bei der Landesgeschäftsstelle einzureichen. 

Die Aspirantin/der Aspirant muss rechtzeitig vor Dienstantritt in der Landesgeschäftsstelle folgende Dokumente (im Original) vorlegen:

  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bescheid der Universität über die Verleihung des akademischen Grades Mag. pharm. (Magisterdiplom) sowie eventuell über die Verleihung weiterer akademischer Grade
  • Bei Nostrifizierung ist vor Beginn der Aspirantenausbildung die Sprachprüfung bei der Österreichischen Apothekerkammer zu absolvieren und das erhaltene Zertifikat vorzulegen (► Information zur Sprachprüfung)

Die Aspirantin/der Aspirant erhält kostenlos

  • ein Aspiranten-Handbuch (1.550 Seiten umfassende A4-Ringbuchmappe)
  • den Band II der Pharmazeutischen Schriftenreihe
  • das Apotheker-Dienstabzeichen

Der Beginn der Aspirantenausbildung ist auch dann der Monatserste, wenn dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.

Während der Ausbildungszeit hat sich die Aspirantin/der Aspirant der Ausbildung für den Apothekerberuf zu widmen. Eine weitere erwerbsmäßige Beschäftigung ist der Apothekerkammer zu melden. Die erwerbsmäßige weitere Beschäftigung ist von der Apothekerkammer bescheidmäßig zu untersagen, wenn diese nach Art und Umfang den Zweck der fachlichen Ausbildung beeinträchtigt.

Die Aspirantenprüfung

Die Aspirantenprüfung bildet den Abschluss des Aspirantenjahres und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil: Beim praktischen Teil der Prüfung werden die pharmazeutische Technik bei der Rezeptur, Defektur, Elaboration und bei der Warenprüfung sowie die Arzneimittelabgabe überprüft. Gegenstand des theoretischen Teils der Prüfung bilden das Arzneibuch, Kenntnisse der Arzneifertigpräparate und Apothekenwaren, Preisbildung (Taxierung) und Grundzüge der Betriebswirtschafts- und Steuerlehre.

Allgemeine Berufsberechtigung

Mit Abschluss des Aspirantenjahres und erfolgreicher Ablegung der Aspirantenprüfung wird das Staatliche Apothekerdiplom verliehen. Um in einer österreichischen öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke als Apotheker:in tätig sein zu dürfen, ist zusätzlich die allgemeine Berufsberechtigung erforderlich. Diese wird von der Apothekerkammer erteilt. Voraussetzung für die Erlangung der allgemeinen Berufsberechtigung sind neben dem Staatlichen Apothekerdiplom und einem aktuellen Nachweis der Zuverlässigkeit die für die Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.