Änderungen ab Juli: e-Rezept und COVID-19-Testungen
Ab 1. Juli 2023 kommt es im Gesundheitssystem zu zwei größeren Änderungen, die auch die Apotheken und ihre Kund:innen betreffen: die vollständige Umstellung auf das e-Rezept und die Einstufung von COVID-19-Testungen als Privatleistung.
e-Rezept:
Ab 1. Juli 2023 ist die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten in der Apotheke nur noch via e-Rezept möglich. Die während der Pandemie eingeführte, vereinfachte Rezeptierung (e-Medikation) läuft Ende Juni aus. Was gilt es hinsichtlich dieser Umstellung zu beachten?
Die Apotheke kann das vom Arzt, der Ärztin ausgestellte e-Rezept ab 1.7.2023 nur abrufen und das darin hinterlegte Medikament abgeben, wenn…
- die e-card vorgelegt wird oder
- das e-Rezept als Ausdruck vorgelegt wird oder
- die zwölfstellige e-Rezept-ID (REZ-ID) oder
- der QR-Code des e-Rezeptes in einer App (BVAEB, ÖGK, SVSGo, MeineSV) vorgelegt wird.
Das Einlösen eines Rezeptes nur anhand der Sozialversicherungsnummer ist künftig nicht mehr möglich.
Wir raten daher eindringlich dazu, zu jedem Besuch in der Apotheke die e-Card mitzunehmen (bzw. eine der oben angeführten Alternativen umzusetzen). Das gilt auch für Fälle, in denen ein rezeptpflichtiges Medikament für eine andere Person abgeholt werden soll. Ansonsten können die Apotheker:innen nicht auf das e-Rezept zugreifen und ihnen sind die Hände gebunden.

COVID-19-Testungen:
Am 30. Juni 2023 laufen die Corona-Krisenmaßnahmen der Bundesregierung aus. Davon betroffen sind auch die bislang von der öffentlichen Hand finanzierten COVID-19-Testsysteme. In vielen Apotheken wird es aber weiterhin möglich sein, sich auf COVID-19 testen zu lassen – als Privatleistung. Die Anmeldung für eine Testung erfolgt künftig nicht mehr über die Plattform „Österreich testet“, sondern in der testenden Apotheke. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig (telefonisch oder per Mail) bei der betreffenden Apotheke, ob dort weiterhin COVID-19-Testungen (PCR und/oder Antigen) durchführt werden.
