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Röteln

Erreger

Rötelnvirus (Rubivirus)

Infektionsquelle

Nasen-Rachen-Sekret, Blut, Harn, Stuhl Rötelnkranker oder Infizierter ohne Krankheitssymptome. Säuglinge mit angeborenen Röteln können das Virus monatelang ausscheiden.

Übertragung

Röteln sind eine hochansteckende humane Virusinfektionskrankheit, die durch Tröpfchen übertragen wird.

Inkubationszeit

14–21 Tage

Krankheitsbild

Röteln verlaufen bei Kindern in bis zu 50 % der Fälle, bei Jugendlichen und Erwachsenen in über 30 % der Fälle asymptomatisch. Nach der Inkubationszeit zeigt sich der charakteristische, kleinfleckige Röteln-Ausschlag, es treten Lymphknotenschwellungen (besonders im Nacken) sowie häufig Gelenksbeschwerden auf. Bei Rötelninfektionen bis zur 17. Schwangerschaftswoche kann es zu schweren Embryopathien (mit Taubheit, Katarakt, Herzfehlern und anderen Organdefekten) kommen. Früher wurden daher 13-jährige Mädchen gegen Röteln geimpft. Durch die Rötelnimpfung beider Geschlechter als Masern-Mumps-Röteln-Impfung soll die Zirkulation des Rötelnvirus weiter zurückgedrängt werden, um das Fehlbildungsrisiko auch bei Kindern von nicht immunen Frauen weiter zu reduzieren.

Epidemiologie und Bedeutung

2017 wurden in Österreich insgesamt 39 Röteln-Fälle gemeldet, darunter waren zwei Ausbrüche. Dabei trat eine Infektion in der Frühschwangerschaft (5. SSW) auf und führte zur Geburt eines Kindes mit dem Vollbild einer schweren Rötelnembryopathie mit zerebralen Abnormitäten. Das Kind benötigte mehrere Operationen und schied über mindestens 4 Monate Rötelnviren aus, was umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor Virusübertragungen sowohl im Gesundheitsbereich als auch privaten Bereich notwendig machte. Wie die Masern- und Mumpsausbrüche der letzten Jahre zeigten auch die Rötelfälle der letzten Jahre, dass besonders in der Altersgruppe der 15–40-Jährigen die Schutzraten gegen MMR zu niedrig sind und nachgeimpft werden sollte159. Auch wenn in den letzten Jahren die Rötelnfallzahlen in Österreich sehr gering waren (2018: 8 Fälle), kommt es in anderen europäischen Ländern immer wieder zu Ausbrüchen mit der Gefahr einer Einschleppung nach Österreich.

Impfung

Bei Erstimpfung mit der 3-fach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) im 1. Lebensjahr (ab vollendetem 9. Lebensmonat) soll die 2. Teilimpfung nach 3 Monaten verabreicht werden.

Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die 2. Teilimpfung frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von 4 Wochen.

Der Kombinations-Lebendimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln hat sich seit seiner Einführung 1963 als sehr sicher und gut verträglich erwiesen.

 

Stand der Information: 01/2021

Quelle: Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Österreichischer Impfplan 2021 (Wien, Jänner 2021)