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Coronavirus (COVID-19): Testsystem

Jeder Person stehen pro Monat 5 gratis PCR-Tests sowie 5 gratis Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung ("Wohnzimmertests") zur Verfügung. Weitere Testungen über dieses monatliche Kontingent hinaus sind kostenpflichtig (Ausnahme: "vulnerabler Bereich" - siehe unten). Diese Verordnung wurde inzwischen bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Die 5 gratis Antigen-Schnelltests ("Wohnzimmertest") können in jeder öffentlichen Apotheke abgeholt werden. Nötig ist hierfür lediglich eine e-card bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung. Personen, die von ELGA oder e-Medikation abgemeldet sind, können sich ihre Anspruchsberechtigung für den Bezug von gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests von der Sozialversicherung bestätigen lassen und mit dieser Bescheinigung die Tests in jeder Apotheke beziehen. Diese Bestätigung kann per Formular über www.sozialversicherung.at/covidtests beantragt werden.

 

Bei der Durchführung der 5 gratis PCR-Tests gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Modelle. Um insbesondere ältere und nicht-technikaffine Menschen nicht durch das komplizierte und technisch aufwendige Selbsttest-Prozedere zu benachteiligen oder sogar ganz von Testungen auszuschließen, hat sich die Apothekerkammer dafür stark gemacht, das bewährte, niederschwellige Modell der Abstrich-Tests in Apotheken in das System der fünf monatlichen Gratis PRC-Tests einzubinden. Alle Bundesländer sind dieser Argumentation gefolgt.

Die Anmeldung zum Test erfolgt über "Österreich testet" oder vor Ort in der Apotheke.

PCR-Testmöglichkeiten in Ihrem Bundesland (siehe unten)

Von der Beschränkung auf 5 gratis Tests pro Monat ausgenommen ("vulnerabler Bereich") sind:

•    Besucher:innen, Begleitpersonen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen sowie externe Dienstleistern von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
•    Besucher:innen, Begleitpersonen, Patient:innen, Mitarbeiter:innen sowie externen Dienstleister:innen von Krankenanstalten und Kuranstalten
•    Erbringer:innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienst-leistungen
•    Personenbetreuer:innen in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistent:innen von Menschen mit Behinderung
•    Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter:innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
•    Kinder und Mitarbeiter:innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen
•    Mitarbeiter:innen von Rettungsdiensten
•    Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe

Diese anspruchsberechtigte Personengruppe kann zusätzlich zu den je 5 PCR- bzw. Antigentests weitere Tests in Anspruch nehmen. Allgemein gilt, dass pro Person (aus dieser Gruppe) und Tag 1 kostenloser PCR-Test (in der Steiermark optional auch 1 Antigen-Schnelltest) durchgeführt werden darf. Dies gilt nicht für die kostenlosen Antigen-Selbsttests („Wohnzimmertests“), wovon jede/r anspruchsberechtige/r Bürger:in 5 Stück pro Monat beziehen kann.

 

PCR-Testmöglichkeiten in Ihrem Bundesland

Im Burgenland können die fünf monatlichen Gratis-PCR-Tests als zuverlässige Abstrichtests in öffentlichen Apotheken durchgeführt werden.

Wenn Sie die PCR-Tests in der Apotheke in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie beim ersten PCR-Test im Monat eine Erklärung in der Apotheke unterschreiben, dass Sie sich für das Testsystem „Apotheke“ entschieden haben.

Die 5 gratis PCR-Tests können im Laufe eines Monats in unterschiedlichen Apotheken in Anspruch genommen werden.

Alternativ können auch Gurgel-PCR-Tests („Gurgeln daheim“) in den öffentlichen Apotheken (oder in Spar-Filialen) abgeholt und nach der Durchführung zu Hause wieder dort abgeben werden.

In Kärnten können die fünf monatlichen gratis PCR-Tests als zuverlässige Abstrichtests in öffentlichen Apotheken durchgeführt werden.  

Vor der Abstrichnahme ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass man sich in diesem Monat für das Testsystem „Apotheke“ entschieden und die fünf möglichen Tests noch nicht in Anspruch genommen hat.

Die fünf gratis PCR-Tests können im Laufe eines Monats in unterschiedlichen Apotheken in Anspruch genommen werden.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die sich in Kärnten aufhalten.

In Niederösterreich können die fünf monatlichen Gratis-PCR-Tests als zuverlässige Abstrichtests in öffentlichen Apotheken durchgeführt werden.

Wenn Sie die PCR-Tests in der Apotheke in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie beim ersten PCR-Test im Monat eine Erklärung in der Apotheke unterschreiben, dass Sie sich für das Testsystem „Apotheke“ entschieden haben.

Die 5 gratis PCR-Tests können im Laufe eines Monats in unterschiedlichen Apotheken in Anspruch genommen werden.

Anspruchsberechtigt sind alle in Niederösterreich aufhältigen Personen, wie z.B. jene, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, bzw. jene, die in Niederösterreich arbeiten oder einen Reha-Aufenthalt bzw. ähnliches in Niederösterreich haben. Für ausländische Tourist:innen gilt das Gratis-Testmodell nicht.
 

In Oberösterreich können die fünf monatlichen Gratis-PCR-Tests als zuverlässige Abstrichtests in öffentlichen Apotheken durchgeführt werden.

Wenn Sie die PCR-Tests in der Apotheke in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie beim ersten PCR-Test im Monat eine Erklärung in der Apotheke unterschreiben, dass Sie sich für das Testsystem „Apotheke“ entschieden haben.

Die 5 gratis PCR-Tests können im Laufe eines Monats in unterschiedlichen Apotheken in Anspruch genommen werden.

Die Anmeldung für die PCR-Tests erfolgt wie bisher online über "Österreich testet" oder direkt in der Apotheke.

Auch Pendler:innen und Geflüchtete sind anspruchsberechtigt.

In Salzburg können die fünf monatlichen Gratis-PCR-Tests als zuverlässige Abstrichtests in öffentlichen Apotheken durchgeführt werden. 

Vor der Abstrichnahme ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass man sich in diesem Monat für das Testsystem „Apotheke“ entschieden und die fünf möglichen Tests noch nicht in Anspruch genommen hat.

Die fünf gratis PCR-Tests können im Laufe eines Monats in unterschiedlichen Apotheken in Anspruch genommen werden.

Dieses Testsystem gilt für jede/n, die/der sich im Bundesland Salzburg aufhält (auch Tourist:innen).

 

In der Steiermark können die fünf monatlichen Gratis-PCR-Tests als zuverlässige Abstrichtests in öffentlichen Apotheken durchgeführt werden. Anspruchsberechtigt ist jede in Österreich aufhältige Person.

Die Anmeldung erfolgt wie bisher über „Österreich testet“ oder in der Apotheke vor Ort. In der Apotheke muss die e-Card oder der Ausweis vorgelegt werden.

 

In Tirol können die fünf monatlichen Gratis-PCR-Tests als zuverlässige Abstrichtests in öffentlichen Apotheken durchgeführt werden. 

Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Tirol.  

Das „Freitesten“ ist künftig auch über die PCR-Tests in der Apotheke möglich (ab dem sechsten Tag nach positivem Befund). Ein Ausdruck des Testergebnisses ist in der Apotheke, wo der Abstrich vorgenommen wurden, erhältlich.

Alternativ können auch Gurgel-PCR-Tests in den öffentlichen Apotheken abgeholt und nach der Durchführung zu Hause wieder in den öffentlichen Apotheken (oder im Lebensmittelhandel) abgegeben werden.

Jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger stehen pro Monat 5 PCR-Tests in Form von Gurgeltests gratis zur Verfügung. Diese können, wie bisher in Apotheken abgeholt werden. Als Abgabeschluss für Gurgeltests ist Montag bis Freitag landesweit 9 Uhr vormittags festgelegt. An Samstag, Sonn- und Feiertagen gibt es keine Abgabemöglichkeiten.

Zusätzlich sind pro Person monatlich 5 Antigen-Tests zur Eigenanwendung kostenlos in den Apotheken erhältlich.

Die Gurgeltests verlangen besondere haptische und technische Fähigkeiten, die nicht jede/r Bürger:in verfügbar hat. Daher wird für ältere und nicht-technikaffine Personen die Möglichkeit geschaffen, einfache PCR-Abstrichtests in Apotheken (statt den Gurgeltests) zu machen. Dazu muss der Kunde eine Erklärung unterschreiben, dass er nicht in der Lage ist, Heimgurgeltests zu verwenden, oder (auch mehr als diese fünf Gratistests) auf Grund besonderer Vorgaben (siehe unten) benötigt.

Welche Personen erhalten zusätzlich zu den 5 PCR-Gurgel-Selbsttests und 5 Antigen-Tests zur Eigenanwendung weitere Tests?

Folgende Einrichtungen und Berufsgruppen sind von der beschränkten Testhäufigkeit von höchstens 5 PCR-Gurgel-Selbsttests und 5 Antigen-Tests zur Eigenanwendung pro Monat ausgenommen und können darüber hinaus weitere kostenlose Testungen in den Apotheken durchführen. Dazu ist in der Apotheke ein Formular auszufüllen.

  • Besucher, Begleitpersonen, Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
  • Besucher, Begleitpersonen, Patienten, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von Krankenanstalten und Kuranstalten,
  • Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen,
  • Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderung,
  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Kinder und Mitarbeiter elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen,
  • Mitarbeiter von Rettungsdiensten sowie
  • Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe.

Was tun Personen, die aus medizinischen oder technischen Gründen nicht gurgeln können?

  • Das Land Vorarlberg hat für Personen, die aus medizinischen oder technischen Gründen derzeit nicht gurgeln können, die Testmöglichkeit erweitert.
  • Diese Personen können die monatlichen 5 PCR-Testungen in der Apotheke abnehmen lassen. Die Apotheken, die derzeit solche PCR-Testungen durchführen, finden Sie hier.
  • Sie müssen aber durch eine schriftliche Erklärung vor Ort glaubhaft machen, dass die Testung über „Vorarlberg gurgelt“ nicht möglich ist.

Erklärung

In Wien sind die Apotheken in das Testsystem von "Alles gurgelt" eingebunden. Man kann dabei wahlweise in der Apotheke einen gratis PCR-Test per Abstrich machen, in der Apotheke unter Aufsicht einen Gurgeltest machen oder einen zu Hause durchgeführten Gurgeltest in der Apotheke abgeben. Die Anmeldung erfolgt in der Apotheke vor Ort oder online.

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Aktuelle Informationen zur Pandemiesituation in Österreich

Die aktuellen Entwicklungen werden vom Gesundheitsministerium genau beobachtet, es findet ein stetiger Austausch mit den zuständigen nationalen und internationalen Behörden statt. Informationen zu gemeldeten Fällen in Österreich werden laufend aktualisiert:

Über die globale Coronavirus-Pandemie informiert die Webseite der WHO.

Antworten auf häufig gestellte Fragen