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Neue Dienstleistungen, flexiblere Öffnungszeiten, bessere Versorgung

Die geplante Apothekengesetz-Novelle bringt für die Bevölkerung viele Vorteile

Das Apothekengesetz, in dem das österreichische Apothekenwesen gesetzlich geregelt wird, stammt in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1906. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, pharmazeutischer Beratung und wichtigen Gesundheitsdienstleistungen stetig zu verbessern und das Angebot der Apotheken an die gesellschaftlichen Realitäten anpassen zu können, sind regelmäßige Novellierungen des Gesetzestextes nötig. Die Apothekengesetz-Novelle 2024, die sich auf der parlamentarischen Zielgeraden befindet, schafft die Voraussetzung für eine noch umfassendere gesundheitliche Versorgung und Beratung der Bevölkerung und stärkt die Bedeutung der Apothekerinnen und Apotheker als niederschwellig erreichbare Gesundheitsdienstleister.

Auf Basis der neuen gesetzlichen Möglichkeiten wird die  gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unter anderem durch die folgenden fünf Punkte verbessert:

  • Neue Dienstleistungen im Bereich der patientennahen Sofortdiagnostik: Apothekerinnen und Apotheker werden zur eigenverantwortlichen Durchführung und Auswertung von Gesundheitstests berechtigt. Dazu zählen beispielweise der Nachweis von Infektionskrankheiten wie Influenza oder COVID-19 sowie die Ermittlung von Blutzucker- oder Cholesterinwerten. Der HbA1c-Wert kann beispielsweise in der Diabetes-Diagnostik unterstützen, während bestimmte Lipidwerte auf ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen hindeuten können. Gerade für den immer wichtiger werdenden Bereich der Prävention und Früherkennung spielen solche niederschwelligen Testangebote für die Gesundheit der Menschen eine wichtige Rolle. Zudem wird die Medikationsanalyse als wichtiges Instrument gegen das wachsende Problem der Polypharmazie (= die gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr Medikamenten) als pharmazeutische Tätigkeit eingestuft, die nur von Apothekerinnen und Apothekern ausgeübt werden darf. Das erhöht die Sicherheit und das gesundheitliche Wohlbefinden insbesondere von älteren Patientinnen und Patienten deutlich.
     
  • Flexiblere und (bei Bedarf) längere Öffnungszeiten für Apotheken: Die individuellen Öffnungszeiten können pro Apotheke künftig auf bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden, wobei derselbe Zeitrahmen gilt wie für Handelsbetriebe (Mo bis Fr 6 - 21 Uhr, Sa 6- 18 Uhr). Damit wird die Medikamentenversorgung zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.
     
  • Schließung von Versorgungslücken im ländlichen Raum: Durch die erleichterte Errichtung von Filialapotheken und sog. ausgelagerten Abgabestellen (beispielsweise in Gemeindeämtern) wird die Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung im ländlichen Bereich verbessert. Das spart der Bevölkerung Zeit und Wege, erhöht die Lebensqualität und schont das Klima.
     
  • Verbesserte Möglichkeiten der Arzneimittelzustellung durch Apotheken: Um Vorsorge für Notfälle zu treffen und insbesondere den Bedürfnissen immobiler Patientinnen und Patienten zu entsprechen, dürfen die Apotheken in begründeten Einzelfällen in ihrem Versorgungsgebiet dringend benötigte Arzneimittel zustellen. Weiters wird auch die rasche und bedarfsgerechte Versorgung von Personen in Alten- und Pflegeheimen durch Apotheken verbessert.
     
  • Verhinderung von Konzernstrukturen: Durch die Stärkung des Prinzips der inhabergeführten Apotheke beugt die Novelle einer Bildung von konzernartigen Strukturen im Apothekenwesen, wie sie in anderen Ländern zum Leidwesen der Bevölkerung zu beobachten ist, vor. Durch das System von bedarfsgerecht verteilten Einzelbetrieben, die nur von Apothekerinnen und Apothekern geführt werden dürfen, wird verhindert, dass es zu einer Unterversorgung im ländlichen Raum und einem Überangebot in dicht besiedelten urbanen Gebieten kommt. Zudem stärkt es das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Apothekerinnen und Apothekern und der Bevölkerung.

Mit der geplanten Apothekengesetz-Novelle kann die hohe Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker noch besser für die Versorgung der Menschen genutzt werden – gerade im Bereich der Früherkennung und Prävention. In Zeiten eines an der Überlastungsgrenze stehenden Gesundheitssystems darf dieses Potential nicht unausgeschöpft bleiben.