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Die Österreichische Apothekerkammer

Die Österreichische Apothekerkammer ist die gesetzliche Berufsvertretung der mehr als 6.800 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhausapotheken tätig sind. Wir leisten einen entscheidenden Beitrag für den Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung in Österreich. Die zuverlässige Arzneimittelversorgung und Arzneimittelsicherheit der Menschen ist die oberste Maxime unseres Handelns. Daher tragen wir Sorge, dass selbstständige und angestellte Apothekerinnen und Apotheker die Arzneimittelversorgung und -beratung über Apotheken sicherstellen.

Als Interessenvertretung stärken wir den Berufsstand im österreichischen Gesundheitswesen und setzen uns für faire wirtschaftliche sowie soziale Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder ein. Die Zusammenarbeit mit der Politik und anderen Institutionen gestalten wir vertrauensvoll, ergebnisorientiert und zum Wohle unserer Mitglieder. Dabei vertreten wir die Anliegen der selbstständigen und angestellten Apothekerinnen und Apotheker in allen Bereichen und achten auf einen fairen Interessensausgleich innerhalb der Apothekerschaft. Die Mitglieder unterstützen wir mit einem breiten Dienstleistungs- und Beratungsangebot und greifen dabei auf die Expertise engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert die Österreichische Apothekerkammer eine wirksame Selbstverwaltung und sorgt für eine effiziente und schnelle Abwicklung der vom Staat übertragenen Aufgaben. Wir vollziehen diese hoheitlichen Maßnahmen unter Wahrung absoluter Objektivität, Überparteilichkeit und Transparenz.

Wofür wir stehen

Sicherheit

Damit unsere Mitglieder in einem sicheren Umfeld arbeiten und sich auf ihre Gesundheitsdienstleistungen konzentrieren können, beobachten wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer Apotheken in Österreich operieren, und tun alles, um diese stabil zu halten. Diese Stabilität gewährleistet bestmögliche Versorgungssicherheit für die Menschen und umfassende Patientensicherheit.

Solidarität

Die Apothekerkammer setzt sich für eine gleichmäßige Verteilung von Apotheken in ganz Österreich ein. Die bedarfsorientierte Bewilligung von Apothekenstandorten garantiert die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen – egal ob in der Stadt oder auf dem Land.

Für die Interessen unserer Mitglieder setzen wir uns mit voller Kraft und Engagement ein und arbeiten gemeinsam mit ihnen an einer aussichtsreichen Zukunft des Apothekenwesens.

Vertrauen

In der Apothekerkammer zählen, wie auch in der Apotheke selbst, die Menschen. Daher haben wir für die Belange unserer Mitglieder immer ein offenes Ohr, gehen auf ihre Bedürfnisse ein und finden individuelle Lösungen. Dafür setzen wir auf persönliche Betreuung und ein wertschätzendes Miteinander. Das dadurch geschaffene Vertrauen ist die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit und Voraussetzung für ein gemeinsames erfolgreiches Handeln.

Transparenz

Transparenz schafft Vertrauen und heißt für uns volle Offenheit in Sachen Leistungen, Finanzen und Organisation. Unser Anspruch ist es, sämtliche Mittel maßvoll und zukunftsorientiert einzusetzen und transparent gegenüber unseren Mitgliedern zu agieren.  

Die Apothekerkammer steht seit jeher für Korrektheit, Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit.

Qualität

Wir gestalten ein zukunftsorientiertes Berufsbild, das sich an den Veränderungen der Zeit orientiert und die Qualität in den Apotheken sowie die apothekerlichen Kernkompetenzen „Beratung“ und „Sicherheit“ in den Mittelpunkt stellt. Mit abwechslungsreichen Weiterbildungs- und Informationsangeboten für unsere Mitglieder helfen wir darüber hinaus, die gewohnte Qualität im Apothekensektor zu sichern.

Unsere Aufgaben

Die Österreichische Apothekerkammer ist verantwortlich für die Mitgliederverwaltung und regelt die Übertragung bestehender Apotheken in Österreich. Unseren Mitgliedern stehen wir als Ansprechpartner in pharmazeutischen und juristischen Fragen zur Verfügung. Zu unseren Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zählen unter anderem

  • Information und Beratung der Mitglieder, Öffentlichkeitsarbeit für die Mitglieder
  • fachliche Fort- und Weiterbildung der Mitglieder auf aktuellem Stand der Wissenschaft
  • Regelung der Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder, Abschluss von (Beitritt zu) Kollektivverträgen
  • Wirtschaftsverhandlungen und Abschluss von Verträgen mit der Sozialversicherung
  • Streitschlichtung zwischen Mitgliedern und Disziplinarverfahren bei Verletzungen der Berufspflichten und Beeinträchtigungen des Berufsansehens, Führen eines Disziplinarregisters
  • Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
  • Begutachtung von sowie Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, Berichterstattung an Behörden
  • standespolitisches Engagement auf europäischer und internationaler Ebene
  • Mitwirkung an wissenschaftlichen Erhebungen betreffend Pharmazie und Arzneimittelversorgung
  • Führen eines Apotheken- und Mitgliederverzeichnisses, Mitgliedschaftsbestätigungen, Informationen und Dokumentationen über Arzneimittel und Apothekenprodukte
  • pharmazeutische Fachgutachten und Qualitätskontrollen im eigenen Labor
  • gemeinsame wirtschaftliche Einrichtungen, Wohlfahrts- und Unterstützungseinrichtungen für die Mitglieder und ihre Hinterbliebenen.

Als Behörde mit staatlichem Auftrag ist die Österreichische Apothekerkammer dem Gesundheitsministerium unterstellt und verrichtet zahlreiche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich:

  • fachliche Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker, Aspirantenausbildung und -prüfung, Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
  • Ausstellen von Apothekerausweisen, Bestätigungen und Bescheinigungen sowie Verleihung des Staatlichen Apothekerdiploms
  • Konzessionsübertragung bestehender Apotheken, Genehmigung der Übertragung bestehender Filialapotheken und von Standortverlegungen bzw. Pacht- und Gesellschaftsverträgen
  • personelle Genehmigungen im Apothekenbetrieb (verantwortliche Leiter, stellvertretende Leiter), Erteilung von Berufsberechtigungen

Des Weiteren sind wir Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der Krankenhauspharmazie.

Dabei handeln wir stets absolut objektiv, unparteilich und transparent und sorgen für eine effiziente und schnelle Abwicklung der uns übertragenen Tätigkeiten.

Unsere Organisationsstruktur

Die Österreichische Apothekerkammer ist eine demokratisch organisierte Institution. Die Mitglieder der Abteilungen der selbstständigen bzw. der angestellten Apothekerinnen und Apotheker wählen alle fünf Jahre ihre Funktionäre gleichberechtigt aus ihren eigenen Reihen:

  • Abteilung der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker: physische und juristische Personen, die eine öffentliche Apotheke oder Anstaltsapotheke aufgrund einer aufrechten Betriebsberechtigung führen sowie Miteigentümer öffentlicher Apotheken, die in ihrer Apotheke als pharmazeutische Fachkräfte angestellt sind, und Pächter von Apotheken
  • Abteilung der angestellten Apothekerinnen und Apotheker: pharmazeutische Fachkräfte, die in einer Apotheke oder Krankenhausapotheke angestellt sind, Aspirantinnen und Aspiranten in fachlicher Ausbildung zur Apothekerin/zum Apotheker, bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse als stellenlos gemeldete Apothekerinnen und Apotheker

Die Organe der Österreichischen Apothekerkammer

Kommissionen und Ausschüsse

Institutionen im Apothekerhaus

Im Apothekerhaus in der Spitalgasse 31, 1090 Wien, sind sämtliche Standesorganisationen der österreichischen Apothekerinnen und Apotheker zentral unter einem Dach untergebracht.

Die Standesvertretungen stehen gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Sie informieren über die Aussichten, nach dem Studium einen Arbeitsplatz zu bekommen, über die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung beim Studium, über die konkrete Situation des Apothekerberufes in den verschiedenen Bundesländern u.v.m.

Die Österreichische Apothekerkammer ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft die gesetzliche Berufsvertretung sämtlicher selbstständigen und angestellten Apothekerinnen und Apotheker.

Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich ist das zentrale Gehalts-, Wirtschafts- und Sozialinstitut der Apothekerschaft und bildet als zweite öffentlich-rechtliche Körperschaft die Basis der Sozialpartnerschaft zwischen angestellten und selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern. 

Den öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehen die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden freien Verbände zur Seite:

Eine berufsverbundene Bank (Österreichische Ärzte- und Apothekerbank) sowie ein eigener Verlag (Österreichische Apothekerverlagsgesellschaft) sind weitere Serviceeinrichtungen speziell für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.

Vertretung der Österreichischen Krankenhausapotheker ist die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker als Zweigverband des VAAÖ.