Pharmaceutical Crime
Gefälschte Arzneimittel aus dem Internet stellen ein immer größeres Problem dar, sowohl für die Gesundheit der Österreicher als auch für das Gesundheitssystem. Heute sind mehr als 95% der von den Behörden aufgegriffenen Medikamente aus dem Internet Fälschungen oder Substandard. Um im Kampf gegen die weltweit agierenden Medikamentenfälscher erfolgreich zu sein, werden von Interpol, Polizei, Zoll und Arzneimittelbehörden regelmäßig länder- und kontinentübergreifende Razzien durchgeführt. Im besten Fall ist eine Medikamentenfälschung für den Betroffenen wirkungslos, im schlimmsten Fall gesundheitsschädigend oder sogar tödlich.
Die Internetkäufer wissen oft gar nicht um die gesundheitlichen Folgen, die mit der Einnahme von gefälschten Medikamenten verbunden sind. Die Fälscher stellen ihre Produkte unter schlimmsten hygienischen Zuständen her. Oft bestehen diese „Pillen“ nur aus Staub oder Farbmittel. Sie enthalten keinen oder einen nicht definierten Wirkstoff in einer beliebigen Dosierung.
Keine Fälschungen in den Apotheken
Wem seine Gesundheit lieb und wertvoll ist, der setzt auf qualitativ hochwertige und sichere Medikamente aus der Apotheke. Mit Arzneimitteln experimentiert man nicht. Die streng kontrollierte Beschaffung und Abgabe von Medikamenten durch Apotheken in Österreich verhindert, dass Fälschungen in den Arzneimittelverkehr gelangen.
Fälschungsschutzrichtlinie
Gemäß den Vorgaben der EU Fälschungsschutzrichtlinie sind alle Apotheken seit dem 9. Februar 2019 verpflichtet, verifizierungspflichtige Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten auf ihre Echtheit zu überprüfen. Diese Vorschrift ist unmittelbar für alle Mitgliedstaaten bindend. Laut dieser Verordnung müssen verschreibungspflichtige Medikamente seit dem 9. Februar 2019 zwei grundlegende Sicherheitsmerkmale aufweisen:
- Individuelles Erkennungsmerkmal in einem Daten Matrix Code (individuelle Seriennummer, Produktcode, Charge und Verfalldatum)
- Erstöffnungsschutz/Vorrichtung gegen Manipulation. Das ist etwa eine Sicherheitsfolie, an der sich erkennen lässt, ob die Schachtel noch im Originalzustand ist oder ob daran unbefugt etwas geändert wurde.
Damit wird jede Arzneimittelpackung einzigartig und überprüfbar. Ohne die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel seit 9. Februar 2019 nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Echtheitsprüfung erfolgt über ein neues technisches System, in dem die Apotheken an das nationale Datenspeicher- und -abrufsystem (AMVSystem) angebunden sind.