EuGH 12. Juli 2005, Rs C-154/04 und C-155/04: Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel
Der EuGH hat mit Urteil vom 12. Juli 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-154/04 und C-155/04 die Gültigkeit der Richtlinie 2002/46/EG vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsaaten über Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere das Positivlistensystem, bestätigt.