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Explosionsschutz in Apotheken; VEXAT- Explosionsschutzdokument für Apotheken

Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären (Verordnung explosionsfähige Atmosphären - VEXAT) wurde auf Grund europarechtlicher Vorgaben als Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) erlassen und ist bereits seit 1. Juli 2006 anzuwenden. Sie gilt für alle Arbeitsstätten im Sinne des ASchG, somit auch für Apotheken. Diese sind insbesondere durch die Lagerung und Verarbeitung brennbarer Flüssigkeiten betroffen.
 
Explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft oder anderer oxidativer Atmosphäre und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. 

Arbeitgeber sind auf Grund der VEXAT verpflichtet, die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären und explosionsgefährdeten Bereichen sowie die charakteristischen Eigenschaften und Kenndaten der Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, zu ermitteln und zu beurteilen. Nach der Evaluierung der Gefahrenzonen hat der Arbeitgeber ein so genanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen und laufend zu aktualisieren. 

Die Mindestinhalte des Explosionsschutzdokumentes sind in § 5 Abs. 2 VEXAT geregelt. Unter anderem müssen die 

  • · festgestellten Explosionsgefahren sowohl bei Normalbetrieb, als auch bei vorhersehbaren Störungen, 
  • · die zur Explosionsvermeidung durchzuführenden Maßnahmen,
  • · die Eignung der im explosionsgefährdeten Bereich verwendeten Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen etc. und
  • · der Umfang und die Ergebnisse von Prüfungen und Messungen im Zusammenhang mit explosionsgefährdeten Bereichen

festgehalten werden. 

 
Die Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind über die Entstehung der am Arbeitsplatz möglichenvon Explosionsgefahren zu informieren und einmal jährlich im richtigen Verhalten gegenüber Explosionsgefahren zu unterweisen. 


Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat auf Ersuchen der Österreichischen Apothekerkammer und des Österreichischen Apothekerverbandes einen speziellen Informationsfolder zur VEXAT "Arbeitsstoffe - Explosionsschutz in Apotheken - Evaluierung und Dokumentation" aufgelegt, der auch auf Website der Arbeitsinspektion - www.arbeitsinspektion.gv.at, auf der Sie umfangreiche Informationen zum gesamten Arbeitsschutz finden, veröffentlicht ist. 

In Zusammenarbeit mit der AUVA wurde das folgende, vorläufige Muster eines Explosionsschutzdokumentes für Apotheken erstellt: