Herstellung von Desinfektionsmitteln bis Ende Juni 2022 steuerfrei
Die Herstellung von WHO-Mischungen sind bis 30.06.2022 mit steuerfreiem Alkohol möglich (ohne Bescheid des zuständigen Zollamtes).
Die Dokumentation im Alkoholbuch erfolgt unabhängig von der entnommenen Menge in einer Zeile: „Herstellung von Desinfektionsmitteln“.
Plausibilitätsüberprüfung seitens des Zollamtes hinsichtlich Bestellungen / Vorhandensein anderer Inhaltsstoffe der WHO-Mischung sind nicht ausgeschlossen.