
Fortbildungen für Apothekerinnen und Apotheker
Apothekerinnen und Apotheker sind nach dem Apothekerkammergesetz und der Berufsordnung verpflichtet, sich laufend beruflich fortzubilden. Die zur Berufsausübung berechtigten Apothekerinnen und Apotheker sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass sie die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung erfüllen. Es entspricht dem beruflichen Selbstverständnis, die fachliche Kompetenz in der täglichen Arbeit und durch Fortbildung kontinuierlich auf hohem Niveau zu halten und zu erweitern.