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Dienst­frei­stellung / Umlagen­rück­vergütung bzw. Fahrt­kosten­zuschüsse

Für den Besuch ausgewählter Fortbildungsveranstaltungen können angestellte Apothekerinnen und Apotheker einen Fahrtkostenzuschuss bei der Österreichischen Apothekerkammer beantragen. Weiters gibt es die Möglichkeit der Dienstfreistellung für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Dienstgeberinnen bzw. Dienstgeber können bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse eine Fortbildungsvergütung bzw. Umlagenrückvergütung in Anspruch nehmen.

Diese Regelung gilt für folgende Veranstaltungen und Tagungen:

  • Alle zentralen Fortbildungsveranstaltungen der Österreichischen Apothekerkammer (APOkongress in Schladming, APOkongress in Pörtschach, APOkongress in Salzburg bzw. in Innsbruck und Wien, Effektive Kommunikation in der Apotheke, Medikationsanalyse Basiskurs) sowie regionale Fortbildungsveranstaltungen der Österreichischen Apothekerkammer und der Landesgeschäftsstellen *), die als entsprechende Veranstaltung gekennzeichnet werden **).
  • Südtiroler Herbstgespräche
  • Der Österreichische Impftag für Ärztinnen und Ärzte und Apothekerinnen und Apotheker, der jährlich in Wien veranstaltet wird.
  • Alle wissenschaftlichen Veranstaltungen der ÖPhG ( z.B. Seggau, Pharmakobotanische Exkursionen) die gesondert veröffentlich werden.

Zusätzlich kann für folgende außerhalb der individuellen Arbeitszeit liegende Fortbildungsveranstaltungen gemäß Punkt XI. Abs. 1 2. Unterabsatz des Kollektivvertrages für pharmazeutische Fachkräfte eine Zeitvergütung beansprucht werden:

  • Zentrale Fortbildungsveranstaltungen der Österreichischen Apothekerkammer: APOkongress Schladming, APOkongress Pörtschach, APOkongress in Salzburg bzw. Innsbruck und Wien.
  • Die wissenschaftlichen Veranstaltungen der ÖPhG in Seggau

Die Termine und Themen der einzelnen Fortbildungstagungen sind hier auf der Homepage unter "Veranstaltungen" veröffentlicht.

Fortbildungsvergütung (Pharmazeutische Gehaltskasse)

*) Als regionale Fortbildungsveranstaltungen der Landesgeschäftsstellen, für die Förderungsmaßnahmen in Frage kommen, gelten akkreditierte und approbierte Fortbildungsveranstaltungen, die von einer Landesgeschäftsstelle organisiert und durchgeführt werden (z.B.: Juniormed…). Angestellte Apothekerinnen und Apotheker können den Fahrtkostenzuschuss für derartige Veranstaltungen, welche im Bundesland ihres Dienstortes sowie in den direkt daran angrenzenden Bundesländern stattfinden, beantragen. Von Firmen initiierte Fortbildungsveranstaltungen, die von Landesgeschäftsstellen unterstützt werden, fallen nicht unter förderungswürdige Fortbildungsveranstaltungen der Österreichischen Apothekerkammer.

**) Angestellte Apothekerinnen und Apotheker bis einschließlich der 9. Gehaltsstufe können für diese Fortbildungsveranstaltung einen Fahrtkostenzuschuss beantragen (siehe auch die Erläuterungen auf dem Antragsformular).

Formular für den Fahrkostenzuschuss

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