Aspirantenprüfung - Ablauf und Organisation
Für die Zulassung zur Aspirantenprüfung müssen Aspirantinnen und Aspiranten rechtzeitig ein Ansuchen um Zulassung zur Aspirantenprüfung an die Landesgeschäftsstelle richten. Für Fristen, Abläufe und Organisation empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Landesgeschäftsstelle.
Die Aspirantenprüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil. Sie wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Diese Prüfungskommission setzt sich aus einem Vorsitzenden bzw. einer Vorsitzenden sowie aus je einem Prüfer/einer Prüferin der Abteilung I (selbstständige Apothekerinnen und Apotheker) und der Abteilung II (angestellte Apothekerinnen und Apotheker) zusammen. Der Leiter/die Leiterin der Landessanitätsdirektion oder ein nominierter Stellvertreter können der Prüfung zur Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs beiwohnen.
Die theoretische Prüfung wird zunächst schriftlich am Computer per Single-Choice-Verfahren und anschließend mündlich vor der Prüfungskommission abgelegt. Sie dauert ca. 3 Stunden und umfasst spezielle Fragestellungen aus den Bereichen: Arzneibuch, Kenntnisse der Arzneifertigpräparate und Apothekenwaren, Benutzung fachwissenschaftlicher Nachschlagewerke, Rechtsvorschriften für das Apothekenwesen einschließlich Arbeits- und Sozialrecht, Preisbildung (Taxierung), Grundzüge der Betriebswirtschafts- und Steuerlehre. Fachliteratur (teilweise online) wird beigestellt.
ACHTUNG: Für die Ablegung des schriftlichen Teils sind die persönlichen Zugangsdaten für das Fortbildungs- und Prüfungsportal ► https://www.apofortbildung.at erforderlich!
Im Rahmen der praktischen Prüfung, welche unter Aufsicht eines Mitglieds der Aspirantenprüfungskommission erfolgt und nicht länger als vier Stunden dauern darf, sind mindestens eine – praxisorientierte – Rezeptur herzustellen sowie eine Identitätsprüfung pharmazeutischer Rohstoffe bzw. Pflanzendrogen durchzuführen.
Die Aspirantenprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und entscheidend für die Benotung ist der Gesamteindruck, den die Prüfungskommission von der Aspirantin oder dem Aspiranten gewinnen konnte.
Erhält eine Aspirantin oder ein Aspirant in einem Gegenstand das Kalkül „nicht befähigt“, ist dieser einzelne Gegenstand zu wiederholen. Wird in mehr als einem Gegenstand nicht entsprochen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.
Die praktische Prüfung findet im jeweiligen Bundesland entweder in einer öffentlichen oder Krankenhaus-Apotheke statt. Die Landesgeschäftsstellen Wien und Niederösterreich nehmen die praktischen Prüfungen grundsätzlich im Chemisch Pharmazeutischen Laboratorium der Apothekerkammer ab. Die theoretische Prüfung werden in der jeweiligen Landesgeschäftsstelle absolviert.
Die Prüfungstaxe beträgt derzeit € 95,-.
Hilfreich ist eine abwechslungsreiche praktische Ausbildung in der Ausbildungsapotheke sowie die verlässliche Teilnahme an den Aspirantenkursen. Weiters ist der Aspirantin/dem Aspiranten ausreichend Gelegenheit zu geben, bei vorhergehenden Prüfungen zuzuhören (laut Kollektivvertrag ist der Aspirantin/dem Aspiranten grundsätzlich die Teilnahme an zumindest zwei Aspirantenprüfungen zu gewähren). Die Prüfungstermine sind der Österreichischen Apotheker Zeitung oder auf www.apothekerkammer.at zu entnehmen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung sind dem Aspiranten vor dem Prüfungstermin drei Arbeitstage frei zugeben.
Für die Zulassung zur Aspirantenprüfung sind gleichzeitig folgende Anträge und Unterlagen an die jeweilige Landesgeschäftsstelle zu richten:
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Zeugnis der Ausbildungsapotheke (25 KB)
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Bestellformular Apothekerausweis (90 KB)
Die Strafregisterbescheinigung darf nicht nicht älter als drei Monate sein. Das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung" kann unter www.help.gv.at heruntergeladen werden. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung sind
- in Städten mit Bundespolizeidirektion - die Bundespolizeidirektion
- in Gemeinden - der Bürgermeister