Meldung einer Aspirantin/eines Aspiranten
Die Meldung einer Aspirantin/eines Aspiranten und Bekanntgabe des/der Ausbildungsverantwortlichen ist mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Dienstantritt bei der Landesgeschäftsstelle einzureichen.
Die Aspirantin/der Aspirant muss rechtzeitig vor Dienstantritt in der Landesgeschäftsstelle folgende Dokumente (im Original) vorlegen:
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- evtl. Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bescheid der Universität über die Verleihung des akademischen Grades Mag. pharm. (Magisterdiplom) sowie eventuell über die Verleihung weiterer akademischer Grade
Bitte beachten Sie, dass die Verleihung des akademischen Grades durch die Universität Wien (= Magisterdiplom) erst mit dem Datum der Rechtskraftbestätigung im Stempel auf der Rückseite des Verleihungsbescheides rechtswirksam wird (ist nicht das Ausstellungsdatum!).
Die Aspirantin/der Aspirant erhält kostenlos
- ein Aspiranten-Handbuch (1.550 Seiten umfassende A4-Ringbuchmappe)
- den Band II der Pharmazeutischen Schriftenreihe
- das Apotheker-Dienstabzeichen
Der Beginn der Aspirantenausbildung ist auch dann der Monatserste, wenn dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
Während der Ausbildungszeit hat sich die Aspirantin/der Aspirant der Ausbildung für den Apothekerberuf zu widmen. Eine weitere erwerbsmäßige Beschäftigung ist der Apothekerkammer zu melden. Die erwerbsmäßige weitere Beschäftigung ist von der Apothekerkammer bescheidmäßig zu untersagen, wenn diese nach Art und Umfang den Zweck der fachlichen Ausbildung beeinträchtigt.