Das Wichtigste in Kürze
Wann und an wen ist die Anmeldung zur Aspirantenausbildung zu richten?
Die Anmeldung erfolgt an die Landesgeschäftsstelle jenes Bundeslandes, in dem die (gewünschte) Ausbildungsapotheke liegt.
Was ist für die Zulassung zur Aspirantenprüfung erforderlich?
Für die Zulassung zur Aspirantenprüfung stellen Aspirantinnen und Aspiranten rechtzeitig ein Ansuchen um Zulassung zur Aspirantenprüfung an die zuständige Landesgeschäftsstelle. Für Fristen, Abläufe und Organisation empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Landesgeschäftsstelle.
Gleichzeitig sind mit dem Ansuchen auf Zulassung zur Aspirantenprüfung folgende Anträge an die Landesgeschäftsstelle zu stellen:
- Antrag auf Verleihung des Österreichischen Staatlichen Apothekerdiploms
- Antrag auf Verleihung der allgemeinen Berufsberechtigung
- Antrag auf Ausstellung eines Apothekerausweises
Wie läuft die Aspirantenprüfung ab?
Die Aspirantenprüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil:
Gegenstand des praktischen Teils der Prüfung bildet die pharmazeutische Technik bei der Rezeptur, Defektur, Elaboration und bei der Warenprüfung sowie die Arzneimittelabgabe.
Gegenstand des theoretischen Teils der Prüfung bilden das Arzneibuch, Kenntnisse der Arzneifertigpräparate und Apothekenwaren, Preisbildung (Taxierung) und Grundzüge der Betriebswirtschafts- und Steuerlehre.
Die praktische Prüfung einer Aspirantin oder eines Aspiranten darf in ihrer Gesamtheit nicht mehr als vier Stunden in Anspruch nehmen. Eine Unterbrechung ist zulässig, darf jedoch nicht mehr als eine Stunde betragen. Die Gesamtdauer der theoretischen Prüfung einer Aspirantin, eines Aspiranten darf drei Stunden nicht überschreiten.
Die Aspirantenprüfung ist eine kommissionelle Prüfung, entscheidend für die Benotung ist der Gesamteindruck, den die Prüfungskommission von der Aspirantin oder dem Aspiranten gewinnen konnte.
Erhält eine Aspirantin oder ein Aspirant in einem Gegenstand die Note „nicht befähigt“, ist dieser einzelne Gegenstand zu wiederholen. Wird in mehr als einem Gegenstand nicht entsprochen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.
Wie kann sich die Aspirantin oder der Aspirant auf die Prüfung vorbereiten?
Hilfreich ist eine abwechslungsreiche praktische Ausbildung in der Ausbildungsapotheke sowie die verlässliche Teilnahme an den Aspirantenkursen.
Weiters ist der Aspirantin, dem Aspiranten ausreichend Gelegenheit zu geben, bei vorhergehenden Prüfungen zuzuhören (laut Kollektivvertrag ist der Aspirantin, dem Aspiranten grundsätzlich die Teilnahme an zumindest zwei Aspirantenprüfungen zu gewähren).
Die Prüfungstermine sind der Österreichischen Apotheker Zeitung oder auf www.apothekerkammer.at zu entnehmen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung sind der Aspirantin, dem Aspiranten vor dem Prüfungstermin drei Arbeitstage frei zugeben.