Cookie-Einstellungen

Dieses Werkzeug hilft Ihnen bei der Auswahl und Deaktivierung verschiedener Tags / Tracker / Analysetools, die auf dieser Website verwendet werden.

Essentiell ? ?
Marketing ? ?

Nach dem Studium: Aspirantenjahr in der Apotheke

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Pharmazie besteht die Möglichkeit, das sogenannte „Aspirantenjahr“ in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke zu absolvieren.

Während des Aspirantenjahres erfolgt eine einjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke, der Aspirantenkurs wird bei der jeweils zuständigen Landesgeschäftsstelle absolviert.

Mit Abschluss des Aspirantenjahres und erfolgreicher Ablegung der Aspirantenprüfung wird das Staatliche Apothekerdiplom verliehen. Um in einer österreichischen öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke als Apothekerin oder Apotheker tätig sein zu dürfen, ist zusätzlich die allgemeine Berufsberechtigung erforderlich. Voraussetzung für die Erlangung der allgemeinen Berufsberechtigung sind neben dem Staatlichen Apothekerdiplom und einem aktuellen Nachweis der Zuverlässigkeit die für die Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Die Aspirantenausbildung wird von den Landesgeschäftsstellen der Österreichischen Apothekerkammer organisiert und durchgeführt. Zuständig ist die Landesgeschäftsstelle jenes Bundeslandes, in dem sich die (gewünschte) Ausbildungsapotheke befindet.

Detaillierte Informationen zur Organisation, zu Abläufen und Fristen sind in der jeweiligen Landesgeschäftsstelle erhältlich. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Bundesland" auf der jeweiligen Bundeslandseite unter "Ihre Ansprechpartner".

Das Wichtigste in Kürze

Wann und an wen ist die Anmeldung zur Aspirantenausbildung zu richten?

Die Anmeldung erfolgt an die Landesgeschäftsstelle jenes Bundeslandes, in dem die (gewünschte) Ausbildungsapotheke liegt.

Was ist für die Zulassung zur Aspirantenprüfung erforderlich?

Für die Zulassung zur Aspirantenprüfung stellen Aspirantinnen und Aspiranten rechtzeitig ein Ansuchen um Zulassung zur Aspirantenprüfung an die zuständige Landesgeschäftsstelle. Für Fristen, Abläufe und Organisation empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Landesgeschäftsstelle.

Gleichzeitig sind mit dem Ansuchen auf Zulassung zur Aspirantenprüfung folgende Anträge an die Landesgeschäftsstelle zu stellen:

  • Antrag auf Verleihung des Österreichischen Staatlichen Apothekerdiploms
  • Antrag auf Verleihung der allgemeinen Berufsberechtigung
  • Antrag auf Ausstellung eines Apothekerausweises

Wie läuft die Aspirantenprüfung ab?

Die Aspirantenprüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil:

Gegenstand des praktischen Teils der Prüfung bildet die pharmazeutische Technik bei der Rezeptur, Defektur, Elaboration und bei der Warenprüfung sowie die Arzneimittelabgabe.

Gegenstand des theoretischen Teils der Prüfung bilden das Arzneibuch, Kenntnisse der Arzneifertigpräparate und Apothekenwaren, Preisbildung (Taxierung) und Grundzüge der Betriebswirtschafts- und Steuerlehre.

Die praktische Prüfung einer Aspirantin oder eines Aspiranten darf in ihrer Gesamtheit nicht mehr als vier Stunden in Anspruch nehmen. Eine Unterbrechung ist zulässig, darf jedoch nicht mehr als eine Stunde betragen. Die Gesamtdauer der theoretischen Prüfung einer Aspirantin, eines Aspiranten darf drei Stunden nicht überschreiten.

Die Aspirantenprüfung ist eine kommissionelle Prüfung, entscheidend für die Benotung ist der Gesamteindruck, den die Prüfungskommission von der Aspirantin oder dem Aspiranten gewinnen konnte.

Erhält eine Aspirantin oder ein Aspirant in einem Gegenstand die Note „nicht befähigt“, ist dieser einzelne Gegenstand zu wiederholen. Wird in mehr als einem Gegenstand nicht entsprochen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.

Wie kann sich die Aspirantin oder der Aspirant auf die Prüfung vorbereiten?

Hilfreich ist eine abwechslungsreiche praktische Ausbildung in der Ausbildungsapotheke sowie die verlässliche Teilnahme an den Aspirantenkursen.

Weiters ist der Aspirantin, dem Aspiranten ausreichend Gelegenheit zu geben, bei vorhergehenden Prüfungen zuzuhören (laut Kollektivvertrag ist der Aspirantin, dem Aspiranten grundsätzlich die Teilnahme an zumindest zwei Aspirantenprüfungen zu gewähren).

Die Prüfungstermine sind der Österreichischen Apotheker Zeitung oder auf www.apothekerkammer.at zu entnehmen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung sind der Aspirantin, dem Aspiranten vor dem Prüfungstermin drei Arbeitstage frei zugeben.

Informationen zur Aspiranten­prüfung

weiterlesen >

Aspiranten­kurse und -prüfungs­termine

weiterlesen >

Meldung eines Aspiranten

weiterlesen >

Ausbildung als Aus­gleichs­maß­nahme

weiterlesen >