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Verfassungsgerichtshof bestätigt Apothekenvorbehalt
In seinem dritten Anlauf, den Apothekenvorbehalt für rezeptfreie Arzneimittel vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall zu bringen, ist der dm-Drogeriemarkt endgültig gescheitert. Wie das Höchstgericht am 23. März 2021 bekanntgab, dürfen rezeptfreie Arzneimittel auch weiterhin nur von Apotheken bezogen und abgegeben werden. Ebenso bleibt das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung aufrecht.