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Tetanus (Wundstarrkrampf)

Erreger

Bakterium Clostridium tetani

Übertragung

Als Eintrittsstelle der Erreger kommen alle Arten von Verletzungen und Wunden in Frage, auch kleinste Verletzungen durch Holzsplitter oder Dornen, welche häufig unbemerkt bleiben.

Inkubationszeit

4 – 14 Tage

Krankheitsbild

Bei einer Infektion mit dem Tetanuserreger kommt es zunächst zu unspezifischen Krankheitssymptomen (Schwitzen, Ziehen an der Wunde, ev. angedeutete Steifigkeit), danach zu Spasmen der Muskulatur (Kiefersperre). Absolut lebensbedrohlich sind die Lähmungen der Atemmuskulatur. Die Letalität ist umso höher, je kürzer die Inkubationszeit ist. Die Fortschritte der Intensivmedizin haben die Behandlungsmöglichkeiten verbessert, trotzdem sterben noch etwa 20 – 30 % der an Tetanus Erkrankten.

In Ländern mit funktionierendem Impfsystem ist die Zahl der Erkrankungen stark zurückgegangen. In Österreich treten nur noch einige wenige Fälle pro Jahr auf (2 – 10 Fälle in den letzten 5 Jahren, davon etwa die Hälfte mit tödlichem Ausgang).

Epidemiologie und Bedeutung

Der Tetanuserreger kommt weltweit vor. Sporen finden sich im Straßenstaub, Holz, in Erde, auch in Blumenerde. Da der Erreger in Ausscheidungen von Nutztieren vorkommt, findet er sich auch in deren Umgebung.

Impfung

Da die Verbreitung des Erregers durch die Immunisierung der Bevölkerung nicht beeinflusst wird, sondern die Erreger allgegenwärtig in der Umwelt sind, ist die Impfung unabhängig von der Durchimpfungsrate für jede und jeden anzuraten. Hier steht der Individualschutz im Vordergrund.

Die Tetanusimpfung ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der 6-fach Impfung im 3., 5. und 11.–12. Lebensmonat geimpft.

Im Schulalter wird die Kombinationsimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio im 7.–9. Lebensjahr wiederholt.

Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auffrischungsimpfung im Schulalter sollen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr Auffrischungsimpfungen mit einem Kombinationsimpfstoff regelmäßig alle 10 Jahre erfolgen, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre.

Stand der Information: 01/2021

Quelle: Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Österreichischer Impfplan 2021 (Wien, Jänner 2021)