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Herpes Zoster (Gürtelrose)

Erreger

Varizellen-Zostervirus

Indikation und Impfung

Eine Impfung gegen Herpes Zoster wird für Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr empfohlen. 
Bei bestimmten Personengruppen mit besonders hohem Risiko (schwere Grunderkrankungen und/oder schwere Immunsuppression) einer Zoster-Erkrankung und deren Komplikationen wird die Impfung ab 18 Jahren unabhängig von Anamnese und serologischen Status empfohlen.

Derzeit sind zwei Impfstoffe zugelassen: ein Lebendimpfstoff und ein Totimpfstoff. 


Da der Lebendimpfstoff nach wenigen Jahren an Wirksamkeit verliert und bei Immundefizienz kontraindiziert ist, wird er nicht mehr empfohlen. Stattdessen ist die Verwendung des Totimpfstoffes empfohlen: Der Totimpfstoff zeichnet sich durch eine hohe, lange persistierende Wirksamkeit sowohl hinsichtlich der Prävention von Herpes Zoster als auch postherpetischer Neuralgie aus. Der Abstand zu einer vorangegangenen Herpes Zoster Lebendimpfung sollte mindestens 1 Jahr betragen.

Die Impfung ist für Kinder weder zugelassen noch vorgesehen.

Erkrankung, Epidemiologie und Bedeutung

Nach durchgemachter Varizellen-Infektion persistiert das Varizellen-Zostervirus lebenslang in den sensorischen Ganglien. Die T-Zell vermittelte Immunabwehr gegen das Varizellen-Zostervirus verhindert eine Reaktivierung. Sinkt diese spezifische Immunabwehr nach Jahren oder Jahrzehnten unter einen gewissen Schwellenwert, kommt es zur Reaktivierung des Virus und zum Krankheitsbild der Gürtelrose. Dieses Krankheitsbild betrifft ca. 30 % aller Personen, wobei die Häufigkeit mit dem Alter zunimmt und 50 % der Erkrankungen bei Personen älter als 50 Jahre auftreten. Als Komplikation der Gürtelrose treten u.a. oft monatelang dauernde, heftige Schmerzzustände auf (postherpetische Neuralgie). Diese Schmerzen kommen mit zunehmendem Alter häufiger vor (50 % bei den >70-Jährigen). Durch die Impfung soll die T-Zell vermittelte Immunabwehr gegen das Varizellen-Zostervirus wieder gesteigert und das Auftreten von Herpes Zoster verhindert werden.

Impfung

Der Totimpfstoff wird zweimalig in einem Abstand von 2 Monaten (2 bis 6 Monate möglich) verabreicht. Derzeit ist keine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung verfügbar.

 

Stand der Information: 01/2022

Quelle: Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Österreichischer Impfplan 2022 (Wien, Jänner 2022)